Hundegebell: Was ist wann und wie lange erlaubt?

Hundegebell: Was ist wann und wie lange erlaubt?

Hundegebell: Was ist wann und wie lange erlaubt?

Bellen ist für Hunde ein Kommunikationsmittel und liegt in der Natur der Tiere. Bellt ein Hund aber besonders häufig oder lange, kann dies zu Streitigkeiten mit den Nachbarn führen. Die Frage ist: Wann ist Hundegebell als Ruhestörung einzustufen und was müssen Mitbewohner einfach erdulden? Verschiedene Gerichtsurteile geben Antworten.

Ob vor Freude, weil der geliebte Mensch nach Hause kommt oder vor Aufregung, wenn der Postbote an der Haustür klingelt: Mit ihrem Bellen drücken Hunde Emotionen aus. Vielen Rassen liegt es im Blut, Geräusche lautstark zu melden – manchmal zum Unmut des Nachbarn, der die Lautäußerungen als Lärmbelästigung empfinden kann. Damit haben sich bereits diverse Gerichte beschäftigt. Das übereinstimmende Urteil: Auch für Hundegebell gelten Richtlinien, Regeln und Ruhezeiten.

Wie viel und wie lange dürfen Hunde bellen? „Das Urteil des Oberlandesgericht Köln vom 7. Juni 1993 wird mittlerweile als Standardurteil in Lärmangelegenheiten verwendet“, erklärt der auf Tierrecht spezialisierte Anwalt Andreas Ackenheil. Dieses Urteil mit dem Aktenzeichen 12 U 40/93 verpflichtete einen Hundehalter, sein Tier so zu halten, dass Hundegebell, Winseln oder Jaulen auf dem Grundstück des Nachbarn zu bestimmten Ruhezeiten nicht zu hören ist. Diese Zeiten gelten von 13 bis 15 Uhr sowie von 22 bis 6 Uhr. Darüber hinaus darf Hundegebell nicht länger als zehn Minuten ununterbrochen und insgesamt 30 Minuten täglich zu hören sein. „Natürlich können festgesetzte Bellzeiten einem Hund nicht verständlich gemacht werden, daher sind die Regelungen eher als Orientierung zu verstehen“, erklärt der Tierrechtsexperte.

Auch in ländlicher Umgebung muss ein Hundehalter sicherstellen, dass Nachbarn vor 7 Uhr morgens, zwischen 13 und 15 Uhr und nach 22 Uhr keiner Lärmbelästigung durch Hundegebell ausgesetzt sind. Das Recht der Nachbarn auf Ruhe hat hier Vorrang vor dem Interesse des Hundehalters, wie das Landgericht Mainz am 22. Juni 1994 unter dem Aktenzeichen 6 S 87/94 urteilte.

Dürfen Hunde an Sonn- und Feiertagen bellen? „Geht von einer Hundehaltung eine erhebliche Lärmbelästigung durch das Hundegebell aus, so kann die Ordnungsbehörde anordnen, dass die Hunde nachts und an Sonn- und Feiertagen in geschlossenen Gebäuden gehalten werden. Diese Maßnahme ist angesichts des ordnungswidrigen Verhaltens des Hundehalters zulässig“, erläutert Anwalt Ackenheil. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg am 5. Juli 2013 unter dem Aktenzeichen 11 ME 148/13 entschieden. Begründet wurde das Urteil damit, dass häufiges, übermäßig lautes und langanhaltendes Hundegebell, insbesondere zu Ruhezeiten wie der Mittags- und Nachtzeit sowie an Sonn- und Feiertagen, eine erhebliche Belästigung der Nachbarschaft und damit eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

Besteht ein Anrecht auf Mietminderung? „Andere Mieter können die Miete wegen nachbarlichen Hundegebells allenfalls dann mindern, wenn der Hund regelmäßig und langanhaltend laut bellt. Gelegentliches Bellen stellt keinen Grund für eine Mietminderung dar“, sagt der Anwalt unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 6. März 2005 mit dem Aktenzeichen 49 C 165/05. Das Gericht führte aus, dass ein gelegentliches Bellen noch nicht als Mietmangel bezeichnet werden könne – ebenso wenig wie andere, mit der Wohnnutzung zwangsläufig verbundene nachbarliche Laute wie Schritte, das Rauschen einer Dusche oder Toilettenspülung. Derartige Geräusche gehören ebenso wie die Lebenszeichen eines Hundes zu dem Geräuschspektrum, das jeden Mieter eines Mehrfamilienhauses erwarte.

Aus einem weiteren Urteil des Amtsgerichts Rheine vom 3. Februar 1998 mit dem Aktenzeichen 14 C 731/97 geht hervor, dass Mieter, die wegen Hundegebells in der Nachbarswohnung die Miete mindern, in einem Prozess konkret darlegen müssen, zu welchen Zeiten der Hund hörbare Geräusche von sich gegeben hat.

Um Konflikte in der Nachbarschaft zu vermeiden, ist es daher nicht nur hilfreich, frühzeitig das Gespräch zu suchen. Der Hundehalter sollte auch Ursachenforschung betreiben und gemeinsam mit dem Vierbeiner daran arbeiten – gegebenenfalls auch mithilfe eines Hundetrainers. IVH

Neues von der Kynos-Stiftung

Neues von der Kynos-Stiftung

Kynos Stiftung nun auch in Forschungsförderung aktiv

Die seit 1998 bestehende Kynos Stiftung Hunde helfen Menschen, die zu den Pionieren der Assistenzhundeausbildung in Deutschland gehört, hat ihren Satzungszweck erweitert: Ab 2025 werden auch ausgewählte wissenschaftliche Forschungsarbeiten zum Themenkomplex hundgestützte Intervention und Assistenzhunde finanziell gefördert.

„Wir möchten im Sinne unserer Stiftungsgründer zusätzlich zur Unterstützung konkreter Mensch-Hund-Teams gern auch einen dauerhaften und nachhaltigen Beitrag zu diesem wichtigen Thema leisten,“ sagt die erste Vorsitzende Birgit Fleig. Welche Möglichkeiten der Einsatz von Assistenz- und Therapiebegleithunden wirklich bietet, was in der Ausbildung zu beachten ist und wie auch das Tierwohl berücksichtigt bleibt, sind Fragen, die erst seit Kurzem stärker in den Fokus der wissenschaftlichen Forschung rücken. Was genau nimmt ein Hund wahr, der seinen Besitzer vor einem epileptischen Anfall warnt? Welche Konzentrationen an Geruchsmolekülen kann ein Warnhund in der Atemluft eines Lungenkrebs-Patienten wahrnehmen? Wie misst man die Eignung von Assistenzhunden? So oder ähnlich könnten spannende Fragestellungen lauten, die aus den verschiedensten akademischen Disziplinen stammen können - von Biologie und Veterinärmedizin über Psychologie, Pädagogik und Sozialwissenschaften bis hin zur Humanmedizin. Gerade dieser interdisziplinäre Ansatz macht das Thema so spannend und gleichzeitig so schwierig, da es niemals vollständig nur „von einer Seite aus“ zu packen ist. Die Erkenntnisse aus verschiedenen Perspektiven zusammenbringen und allgemeinverständlich publizieren, um damit das Thema insgesamt nach vorn zu bringen – das ist das erklärte Ziel der Kynos Stiftung, die gleichzeitig Gesellschafterin des bekannten Fachverlags für Hundebücher Kynos Verlag Dr. Dieter Fleig ist.

Zum Start hat die Stiftung ein spannendes Pilotprojekt ausgewählt: Ein Team aus deutschen und ukrainischen Wissenschaftler*innen wird anhand objektiver Kriterien die Stressbelastung aller involvierten Hunde und Menschen während hundgestützter Interventionen in einem ukrainischen Militärhospital an kriegsverletzten Militär- und Zivilpersonen messen. Damit ist die Studie die erste ihrer Art, die in Echtzeit während eines laufenden Krieges Daten erhebt. Wertvolle Rückschlüsse auf die Wirkung der hundgestützten Intervention, aber auch auf die Stressbelastung der Hunde werden erwartet. Die Ergebnisse werden voraussichtlich Mitte 2025 publiziert.

Der perfekte Patient…

Der perfekte Patient…

Der perfekte Patient: Wie helfe ich dem Tierarzt, meinem Tier zu helfen?

Wenn ein Familienmitglied mit Fell, Federn oder Flossen krank wirkt oder verletzt ist, soll der Tierarzt oder die -ärztin möglichst schnell helfen. Dafür braucht das Praxisteam verschiedene Unterlagen und Informationen. Eine Checkliste für den Ernstfall, wenn es schnell gehen muss.

Die Katze keucht, der Wellensittich humpelt, der Hund hat ein angeschwollenes Auge – was auch immer dem eigenen Heimtier fehlt, man möchte es möglichst schnell in fachkundigen Händen wissen. Wer sich bereits vor einem Notfall um die wichtigsten Punkte kümmert, ist im Ernstfall gut beraten.

  1. Die richtige Tierarztpraxis vorab auswählen Tierhalter sollten möglichst vorab herausfinden, in welcher Praxis Hilfe zu erwarten ist, weiß Dr. Petra Sindern, Erste Vizepräsidentin des Bundesverbandes praktizierender Tierärzte (bpt) und selbst Inhaberin einer Kleintierpraxis: „Es gibt mittlerweile reine Katzenpraxen, solche für Ziervögel oder auch für Reptilien. Die Bezeichnung ‚Kleintierpraxis‘ weist in der Regel darauf hin, dass man sich mit Hunden, Katzen und kleinen Heimsäugetieren befasst.“

Können Reptilien oder Ziervögel nicht behandelt werden, werde man auf entsprechende Experten hingewiesen. Ist der richtige Tierarzt oder die richtige Tierärztin gefunden, sollten die Kontaktdaten notiert werden und stets griffbereit sein.

  1. Über die Vorgeschichte des Tieres informieren Zentral für die Behandlung ist, dass dem Praxisteam möglichst genaue Informationen zum Zustand des Tieres vorliegen. So sollte der Halter mitteilen, um was für Beschwerden es geht, ob es eine wiederkehrende Krankheit ist oder Vorerkrankungen vorliegen und ob schon mit Medikamenten behandelt wurde. Sinnvoll ist, die entsprechenden Verpackungen mitzubringen.

  2. Die Dauer der Erkrankung exakt angeben Dr. Sindern rät zudem, die Dauer der Erkrankung genau anzugeben. Diese kann einen Einfluss auf die Dringlichkeit der Behandlung haben: „Eine Katze, die heute schon drei Mal erbrochen hat, muss am selben Tag untersucht werden“, sagt sie. „Eine Katze hingegen, die das zwei Mal wöchentlich tut, bekommt irgendwann in der Woche einen Termin.“

Für Tierärzte seien exakte Angaben wichtig, um abschätzen zu können, ob es sich um einen Notfall handelt: „Daher sollte man zum Beispiel nicht von einer starken Blutung sprechen, wenn aus einer Kralle drei Tröpfchen Blut zu Boden gefallen sind“, empfiehlt Dr. Sindern. „Eine offene, blutende Verletzung dagegen sollte keinesfalls über Stunden beobachtet werden.“

  1. Das Verhalten des Tieres genau beobachten Auch Informationen zum Verhalten des Tieres helfen, die Behandlung sicher und unkompliziert durchzuführen. So sollte der Halter darauf hinweisen, falls das Tier voraussichtlich ängstlich oder aggressiv reagiert. Für entsprechende Hunde sollten die Halter einen Maulkorb mitbringen. Wehrhaften Katzen kann hingegen mit speziellen Transportkörben geholfen werden, wie Dr. Sindern erklärt. Diese ermöglichen eine Sichtuntersuchung von allen Seiten und bieten sogar die Möglichkeit, Injektionen zu verabreichen.

  2. Die relevanten Unterlagen mitbringen Tierhalter sollten zudem den Impfpass des Tieres und Unterlagen zu früheren Behandlungen mitbringen. „Ist ein Tier schon woanders behandelt worden, sollten die Quittungen mitgeführt werden, denn auf diesen müssen die vermutete Krankheit, die ergriffenen Maßnahmen und die verordneten oder injizierten Medikamente stehen“, erklärt die Expertin.

Sie verweist darauf, dass diese Angaben gemäß der neuen Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) verpflichtend sind: „Danach sollte man bei jedem Tierarztbesuch immer fragen, genauso wie nach einer Kopie der Laborwerte.“ Damit erspare man sich unnötige Untersuchungen, Kosten und somit auch Stress für das Tier.

  1. Das Tier rechtzeitig auf den Termin vorbereiten Bei anstehenden Untersuchungen sollte mindestens vier Stunden vorher nicht mehr gefüttert werden. Wasser ist aber weiterhin erlaubt. Zudem hat Dr. Sindern noch einen Tipp für Besitzer von Freigängerkatzen: „Katzen, für die am selben Tag ein Besuch in einer Praxis geplant ist, sollten keinesfalls nach draußen gelassen werden. Es wäre sehr peinlich, anrufen zu müssen, dass der Patient leider nicht gebracht werden kann, weil er nicht auffindbar ist.“

  2. Den Tierarztbesuch positiv verknüpfen Der vorausschauende Tierhalter trainiert den Besuch in der Praxis schon mit seinem jungen und gesunden Heimtier, sodass dieses ihn mit etwas Positivem verbindet. Dabei erfolgt zunächst eine Gewöhnung an die Transportbox und schrittweise auch an die Bewegungen und Geräusche im Auto sowie an die üblichen Handgriffe beim Tierarzt. IVH

Frühjahrsblumen oft giftig für Hunde

Frühjahrsblumen oft giftig für Hunde

Frühjahrsblumen oft giftig für Hunde Warum Vierbeiner die Pfoten von Narzissen, Tulpen und Co. lassen sollten

Schneeglöckchen am Wegesrand, ein Blütenmeer im Park oder prachtvolle Pflanzen im heimischen Beet: Im Frühling entfaltet die Natur ihre ganze Schönheit und bietet Hundefreunden wundervolle Anblicke. Auch so mancher Vierbeiner wird beim Gassi-Gehen oder beim Auslauf im Garten von den Blumen magisch angezogen, schnuppert daran, möchte sie anknabbern oder sogar die Blumenzwiebeln ausbuddeln. Hier ist jedoch Vorsicht geboten, denn viele Frühblüher sind giftig für Hunde.

„Schnee- und Maiglöckchen, Narzissen, Tulpen und Veilchen beispielsweise enthalten Stoffe, die bei Hunden Vergiftungserscheinungen auslösen können“, sagt Tierärztin Dr. Tina Hölscher. Die Giftstoffe sitzen dabei in verschiedenen Pflanzenteilen; die höchste Konzentration findet sich meist in den Blumenzwiebeln. „Besonders häufig treten derlei Vergiftungen im Frühjahr und im Herbst auf – wenn die Blumen blühen und wenn sie gepflanzt werden. Je nach Art und gefressener Menge kann es von leichten Symptomen wie Speicheln und Durchfall bis zu Herzproblemen kommen. In schweren Fällen kann die Vergiftung sogar zum Tod führen, wenn die Tiere nicht rechtzeitig behandelt werden.“

Damit der Blütentraum nicht zum Albtraum wird, sollten Frauchen und Herrchen beim Spaziergang und im eigenen Garten darauf achten, dass ihre Hunde keine Blumen fressen oder in bepflanzten Flächen graben. Darüber hinaus lässt sich möglichen Gefahren vorbeugen, indem die Zwiebeln der Frühblüher stets außerhalb der tierischen Reichweite aufbewahrt werden. Beim Anlegen der Beete sollten Hundehalter die Blumenzwiebeln zudem so tief eingraben, dass ihre Vierbeiner nicht in Versuchung geraten, sie auszubuddeln und aufzufressen. Wer ganz auf Nummer sicher gehen möchte, entscheidet sich von vornherein für Pflanzen, die für Hunde unbedenklich sind. Dazu zählen zum Beispiel Sonnenblumen, Ringelblumen und Lavendel. Sie werden im Frühjahr eingepflanzt und stehen im Sommer in voller Blüte.

„Hat ein Hund doch einmal Blumenzwiebeln oder Teile von für ihn giftigen Pflanzen gefressen, sollte sein Halter ihn so schnell wie möglich zum Tierarzt bringen“, rät Dr. Hölscher. „Dieser kann ein Präparat spritzen, das Erbrechen auslöst. So verlässt das Gift den Körper, ohne Schaden anzurichten. Das funktioniert allerdings nur ein bis zwei Stunden nach dem Verschlucken der Pflanzenteile. Vergeht mehr Zeit, zeigt der Hund meist schon Symptome, die dann behandelt werden müssen.“ Für eine gezielte Behandlung ist es oft hilfreich, wenn Tierfreunde Teile der gefressenen Pflanzen oder die Verpackung der Blumenzwiebeln mit in die Praxis bringen.

„Bei einem Vergiftungsverdacht können Halter ihren Hunden auch Aktivkohle verabreichen“, ergänzt die Expertin. „Die Kohle bindet Toxine im Darm und verhindert die Aufnahme in den Körper. Allerdings wird sie oft viel zu niedrig dosiert. Pro Kilogramm Körpergewicht braucht ein ganzes Gramm Kohle, damit diese ihre Wirkung entfalten kann.“ Im Zweifelsfall sollte man hier ebenfalls Rücksprache mit dem Tierarzt halten.

Mit ein bisschen Vorsicht und Achtsamkeit muss es zu all dem aber erst gar nicht kommen. Dann können Mensch und Tier den Frühling mit all seinen fröhlichen Farben unbeschwert genießen. IVH