„Wir müssen draußen bleiben!“

„Wir müssen draußen bleiben!“ Zugangsrechte mit Hund im städtischen Alltag

Als vierbeiniges Familienmitglied gehört der Hund einfach dazu und wird überall hin mitgenommen. Tatsächlich ist der Zugang mit Hund aber gar nicht in allen Bereichen problemlos möglich – vor allem wenn besondere Hygienevorschriften eingehalten werden müssen. Assistenzhunde bilden hier allerdings eine Ausnahme und dürfen ihre Menschen fast überall begleiten.

In über 21 Prozent der bundesdeutschen Haushalte leben insgesamt über 10 Millionen Hunde. Das ist das Ergebnis einer Erhebung des Industrieverbands Heimtierbedarf (IVH) e.V. und des Zentralverbands Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. (ZZF). Außerdem begleiten Vierbeiner ihre Menschen auch immer wieder durch den Alltag. An manchen öffentlichen Orten gelten dafür besondere Bestimmungen, über die sich Halter im Vorfeld informieren sollten, um mögliche Enttäuschungen zu vermeiden. Einige Regelungen unterscheiden sich sogar je nach Bundesland oder Stadt.

Öffentliche Verkehrsmittel und öffentliche Einrichtungen In Bussen, Bahnen und Zügen sind Hunde in der Regel erlaubt. Mitunter gibt es Ausnahmen, die aggressive oder gefährliche Hunde von der Mitfahrt ausschließen. Kleine Hunde, etwa bis zur Größe einer Katze, dürfen meistens ohne zusätzliche Kosten mitfahren, wenn sie in einer Transportbox oder Reisetasche beispielsweise auf dem Schoß gehalten werden können. Für größere Hunde braucht es hingegen oft ein Kinderticket oder eine spezielle Fahrkarte. Üblicherweise gilt eine Leinen-, teilweise auch eine Maulkorbpflicht. Die Bestimmungen können auf den Websites der einzelnen Verkehrsverbünde eingesehen werden.

„In öffentlichen Einrichtungen und Behörden sind vor allem sachliche Kriterien entscheidend, ob ein Hund seinen Halter begleiten darf“, erklärt der auf das Tierrecht spezialisierte Rechtsanwalt Frank Richter. „Dabei geht es etwa um Hygieneregeln, die Gefährdung Dritter oder auch Rücksichtnahme auf Personen im Publikumsverkehr, die etwa Angst vor Hunden haben.“ Behörden nehmen in diesen Fällen ihr Hausrecht wahr und bringen beispielsweise im Eingangsbereich ein Hinweisschild an, das die Mitnahme von Hunden untersagt. Ein generelles Verbot oder spezifische Vorschriften, die dies einheitlich regeln, gibt es allerdings nicht.

„Bei privaten Betreibern, also etwa in Geschäften, Cafés und Restaurants, gilt vor allem das Hausrecht: Erlauben die Betreiber Hunde, können diese mitkommen – verbieten sie Hunde in ihren Räumlichkeiten, müssen sich die Besitzer daran halten“, führt Richter weiter aus. Klar geregelt ist es hingegen in Lebensmittelgeschäften oder etwa der Küche in einem Restaurant: Nach der europäischen Verordnung über Lebensmittelhygiene (EG Nr. 852/2004) müssen Unternehmen vermeiden, dass Haustiere Zugang zu Räumen haben, in denen Lebensmittel zubereitet, behandelt oder gelagert werden. Auch in Arztpraxen und Krankenhäusern sind es neben der Vermeidung der Gefährdung Dritter vorrangig die hohen Hygienestandards, die das Mitführen von Hunden untersagen können.

Grundsätzlich ist der Zugang zu Parks und Grünflächen mit einem Hund gestattet. In nahezu allen Parks gilt allerdings eine Leinenpflicht und das Laufen ohne Leine ist nur auf speziellen Freilaufflächen gestattet. Ob und welche Bedingungen vor Ort herrschen, kann sich je nach Bundesland und teilweise sogar je nach Gemeinde unterscheiden. Insbesondere in Naturschutzgebieten und zur Brut- und Setzzeit besteht meist eine strikte Anleinpflicht. „Im Wald herrscht zur Leinenpflicht das Landesrecht“, erklärt der Experte. „In Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen gibt es ganzjährig keine Pflicht, den Hund im Wald an einer Leine zu führen. In Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und dem Saarland gibt es eine Leinenpflicht nur zur Brut- und Setzzeit – und in Nordrhein-Westfalen dürfen Hunde ausschließlich auf Waldwegen ohne Leine laufen. In den übrigen Bundesländern gilt ganzjährig eine Leinenpflicht im Wald.“

Ob Hunde am Arbeitsplatz erlaubt sind, liegt im Ermessen des Arbeitgebers. In vielen Unternehmen sind Hunde willkommen. Hier ist immer ein Gespräch mit dem Arbeitgeber und den Kollegen zu empfehlen, ob generelle Gründe oder in Einzelfällen etwa Allergien dagegensprechen. Der Bundesverband Bürohund e.V. informiert auf seiner Website zu den positiven Effekten, die ein Bürohund auf die Arbeitsatmosphäre haben kann und berät zur Umsetzung im eigenen Unternehmen.

In vielen Hotels und Ferienwohnungen sind Hunde, teils gegen einen Aufpreis, willkommen. Nach dem Urlaub mit Hund Report 2024 des Reiseanbieters Tui erlauben etwa 50 Prozent der Hotels in Deutschland Hunde in ihren Räumen. In der Regel wird darauf bereits im Rahmen der Buchung hingewiesen oder online können Halter die Suchergebnisse ausschließlich nach hundefreundlichen Unterkünften filtern. Findet sich keine derartige Information, sollte man nachfragen, um Konflikte zu vermeiden.

„Assistenzhunde wie Blindenführhunde genießen in Deutschland besondere Rechte“, erklärt Richter. „§ 7 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) verbietet, dass Menschen aufgrund einer Behinderung benachteiligt werden. Und §12e des Behindertengleichstellungsgesetzes regelt entsprechend, dass Menschen mit Behinderung der Zutritt zu allen üblicherweise zugänglichen Bereichen nicht dadurch verwehrt werden darf, dass sie ein ausgebildeter Assistenzhund begleitet.“ Daher dürfen Assistenzhunde beispielsweise auch in Lebensmittelgeschäfte, Restaurants oder Krankenhäuser mitgenommen werden, selbst wenn es für andere Hunde untersagt wäre. Der Hund sollte dabei das offizielle Assistenzhund-Logo tragen und somit als Assistenzhund erkennbar sein. Außerdem sollte der Mensch auf Nachfrage seinen Ausweis über die Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft vorzeigen können, um mögliche Diskussionen zu vermeiden. Zentrale Fragen und Antworten unter anderem zu Eignung, Anerkennung und Prüfung des Assistenzhundes hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in einem Artikel auf seiner Website zusammengestellt: https://www.bmas.de/DE/Soziales/Teilhabe-und-Inklusion/Politik-fuer-Menschen-mit-Behinderungen/Assistenzhunde/Fragen-und-Antworten-AHundV/faq-ahundv-art.html IVH

Was tun, wenn der Hund einen Schnupfen hat?

Was tun, wenn der Hund einen Schnupfen hat?

Was tun, wenn der Hund einen Schnupfen hat?

Nasses Wetter, trockene Heizungsluft und schniefende Mitmenschen: Im Herbst und Winter machen uns häufig Erkältungen zu schaffen. Tatsächlich können auch Hunde darunter leiden: Mit einfachen Mitteln können Tierhalter das Immunsystem ihrer Vierbeiner jetzt unterstützen und ihre Hunde erkältungsfrei durch den Winter bringen.

Nasses und kaltes Wetter beschert nicht nur uns Menschen, sondern auch Hunden leicht eine Erkältung. „Ist das Fell nass und der Hund liegt auch noch auf kühlen Fliesen oder im Durchzug, dann kann er schnell unterkühlen“, berichtet die Tierärztin PD Dr. Franziska Kuhne. „Wir Menschen sind meist mit einer dicken Regenjacke geschützt und müssen diese in der Wohnung nur ausziehen – beim Hund dauert es aber eine Weile, bis das Fell getrocknet ist.“ Zwar gibt es auch für Hunde wärmende Funktionskleidung, aber Beine und Pfoten werden dennoch nass.

Eine weitere Ursache einer Erkältung: Wird das wärmende Fell zu spät im Jahr geschoren, verfügt der Hund nicht mehr über seinen vollen natürlichen Schutz. Eine ähnliche Gefahr besteht, wenn es nach dem Sommer abrupt abkühlt und die Übergangszeit, in der sich das Winterfell ausbilden kann, zu kurz ist. Besonders Rassen mit kurzem Fell und folglich fehlender Unterwolle, aber auch magere und kranke Tiere sowie kleine Hunde neigen dann zum Frieren. Ebenso sind Welpen und Hundesenioren anfälliger für eine Erkältung als ihre mittelalten Artgenossen.

Daher sollte man bei fallenden Temperaturen genau beobachten, ob das Tier Anzeichen einer Erkältung zeigt – und dieser dann schnellstmöglich entgegenwirken.

Erste Anzeichen dafür, dass ein Hund friert, sind verstärktes Zittern und eine Weigerung, weiter spazieren zu gehen. Besonders im Winter empfiehlt es sich daher, eher mehrere kurze Spaziergänge zu machen, anstatt bei Kälte lange Zeit am Stück draußen zu sein. Auch Gesprächspausen mit anderen Fußgängern sollte man eher kurz halten oder zumindest den Hund daran hindern, sich währenddessen auf den gefrorenen Boden zu legen.

Ist dem Hund kalt und er versucht, Wärme zu speichern, ist dies laut der Tierärztin an bestimmten Verhaltensmustern zu erkennen: „Im Liegen wird sich der Hund möglichst klein machen und zusammenrollen, um Wärme zu sparen. Aber auch beim Spaziergang kann man bei Kälte beobachten, wie er immer wieder windgeschützte und trockene Stellen aufsucht.“

Hat sich der Vierbeiner erkältet, dann zeigt sich das meist in Form von Appetitlosigkeit und einer allgemeinen Schlappheit. Es kann vereinzelt zu Niesern bis hin zu Fieber beim Tier kommen. „Beim Streicheln fällt das Fieber besonders an den Ohren und an den Pfoten sofort auf, weil diese Stellen dann deutlich wärmer als üblich sind“, erläutert die Hundeexpertin. „Es kann aber auch vorkommen, dass der Hund plötzlich Berührungen ablehnt, weil es ihm schlecht geht und er einfach in Ruhe gelassen werden möchte. Dann kann man auch mal angeknurrt werden.“ Bei derartigen Symptomen empfiehlt sich der zeitnahe Gang zum Tierarzt, damit es dem Vierbeiner schnell wieder besser geht.

Die wirksamste Behandlung von Erkältungen ist natürlich, diese gar nicht erst entstehen zu lassen. Nach einem Spaziergang bei nasskaltem Winterwetter sollte das Fell daher immer gründlich trockengerubbelt und dem Hund ein warmer Platz zum Liegen angeboten werden. Für Rassen mit dünnem oder kurzem Fell empfiehlt die Expertin zudem einen Hundemantel zum Schutz, welcher sowohl vor Nässe als auch vor Kälte schützt.

„Ist der Hund erkältet, hilft man dem Vierbeiner vor allem, indem man für ausreichend Wärme, Ruhe und Flüssigkeit sorgt. Es gibt sogar spezielle beheizbare Unterlagen oder Wärmelampen, die bei der Erholung helfen können“, beschreibt die Tierärztin die zentralen Aufgaben für Hundehalter.

Regelmäßige Bewegung stärkt das Immunsystem des Hundes. Neben Hundemänteln und anderen vorbeugenden Maßnahmen kann auch die Gewöhnung des Hundes an das Wetter und die Temperaturen einen Einfluss haben: „Ein langsamer Übergang von sommerlichen Temperaturen zum kühleren Herbst hilft den Hunden automatisch, sich an die Bedingungen zu gewöhnen. Genauso ist ein Hund, der sehr viel Zeit draußen verbringt, natürlich besser auf das Wetter vorbereitet als ein Stubenhocker. Allein die regelmäßige Bewegung hilft dabei enorm,“ erklärt Kuhne. „Bei extremen Temperaturunterschieden, wenn im Haus beispielsweise 20 Grad und draußen minus zehn Grad sind, hilft es letztlich aber nur, den Hund zum Aufwärmen ordentlich in Bewegung zu bringen.“

In der Wohnung sind unsere menschlichen Wohlfühltemperaturen auch für das Tier absolut ausreichend. Ist es dem Hund im Winterfell zu warm, wird er sich auf kühlen Fliesen ausruhen. Bedenken sollte man jedoch, dass viele Menschen im Schlafzimmer deutlich kühlere Temperaturen bevorzugen. Es kann daher hilfreich sein, Hunden mit einem kurzen Fell auch nachts einen Hundemantel anzuziehen oder ein wärmeres Zimmer anzubieten. Denn auch in der Wohnung kann es sonst zu Unterkühlung kommen. IVH

Hunde trösten…

Hunde trösten…

Studie bestätigt: Hunde und Katzen helfen über den Verlust geliebter Menschen hinweg

Heimtiere gelten immer mehr als Familienmitglieder. In dieser Rolle übernehmen sie wichtige soziale Aufgaben, so das Ergebnis einer Langzeitstudie zur Trauerbewältigung: Wenn ältere Menschen ihre Lebenspartner durch Trennung oder Tod verlieren, helfen Heimtiere wie Hunde und Katzen bei Symptomen von Depression oder Einsamkeit.

Wenn Menschen über viele Jahre oder Jahrzehnte mit ihren Partnerinnen oder Partnern zusammengelebt haben, ist es ein immenser Verlust, wenn diese Person durch Tod oder Trennung plötzlich aus dem Leben verschwindet. Es ist ganz normal, dass mit der Trauer auch ein Gefühl von starker Einsamkeit oder eine Depression entstehen kann.

Eine Forschergruppe um Dawn C. Carr von der Florida State University hat deshalb mit einer ersten Langzeitstudie untersucht, welchen Einfluss Heimtiere auf die Trauerbewältigung und die psychische Gesundheit in dieser Phase haben können. Im Magazin „The Gerontologist“ fassen die Wissenschaftler ihre Ergebnisse zusammen: „Insgesamt legen unsere Studienergebnisse nahe, dass Begleittiere dabei helfen, depressive Symptome und Einsamkeitsgefühle bei Personen mittleren und höheren Alters nach einem großen sozialen Verlust abzuschwächen.“

Depression und Einsamkeit vertreiben Auf Basis einzelner Daten der großen Health and Retirement Study (HRS), die bereits seit 1992 in den USA läuft, haben sich die Forscher auf vier Vergleichsgruppen fokussiert: Menschen mit Hund oder Katze und Menschen ohne Tier wurden jeweils unterteilt in Personen, die einen Verlust erlitten haben oder nicht.

Im Falle eines großen Verlusts war bei Menschen mit Heimtier ein signifikanter Unterschied zu Personen ohne Tierkontakt zu erkennen: „Heimtiere sind zwar nicht in der Lage, eine Verschlechterung der psychischen Gesundheit als Folge eines Verlusts komplett zu verhindern. Unsere Beobachtungen legen aber nahe, dass sie die negativen Auswirkungen minimieren können.“

Weitere Forschung erwünscht Diese ersten Ergebnisse zeigen, dass Heimtiere bei der Trauerbewältigung helfen können. Schließlich werden viele Hunde- und Katzenhalter das Gefühl kennen, dass sie sich gegenüber ihrem Tier in schweren Zeiten besser öffnen können als gegenüber anderen Menschen. Aber das müsse in Zukunft weiter untersucht werden, schreiben die Wissenschaftler. Für genauere Analysen, etwa zur Art und Anzahl der Tiere, zum Geschlecht der Trauernden oder zu anderen Verlustarten, wenn beispielsweise Kinder ihre Eltern verlieren, brauche es weitere Forschung mit einer größeren Datenlage. IVH

Mantrailing-Prüfung in Regensburg

Mantrailing-Prüfung in Regensburg

Mantrailing-Prüfung in Regensburg

Heute haben sich Alexandra Schulte und Christine Kern der Mantrailing Einsatzprüfung nach der Prüfungsordnung der Trailschule Regensburg gestellt. Die Prüfungsordnung ist an die der Bayerischen Landespolizei angelehnt. Chen-Po und Alexandra haben zum dritten Mal die Einsatzprüfung bestanden. Die beiden sind damit unser erstes Team, dass das geschafft hat … und sogar bei zwei unterschiedlichen Organisationen. Super Leistung! Oscar und Christine haben zum ersten Mal die Einsatzprüfung bestanden. Bei den beiden ging es darum drei Prüfungsteile zu absolvieren und zu bestehen. Auch sie haben es toll gemacht und die Prüfung bestanden. Die gesamte Staffel ist mächtig stolz auf euch! Unser Dank geht an die Prüfungskommission für die anspruchsvolle und trotzdem sehr faire Prüfung. Die gelöste und freundliche Atmosphäre hat sicherlich sehr geholfen, die Teams (halbwegs) entspannt starten zu lassen. Danke für die hervorragende Organisation.

Damit stehen wir ab sofort mit 11 geprüften Mantrailing-Teams für Einsätze zur Verfügung, und hoffen nun auf einen positiven Bescheid des Staatsministeriums des Innern, um die Polizei Oberfranken bei Sucheinsätzen wieder unterstützen zu dürfen. Wir sind da!

Hundegebell: Was ist wann und wie lange erlaubt?

Hundegebell: Was ist wann und wie lange erlaubt?

Hundegebell: Was ist wann und wie lange erlaubt?

Bellen ist für Hunde ein Kommunikationsmittel und liegt in der Natur der Tiere. Bellt ein Hund aber besonders häufig oder lange, kann dies zu Streitigkeiten mit den Nachbarn führen. Die Frage ist: Wann ist Hundegebell als Ruhestörung einzustufen und was müssen Mitbewohner einfach erdulden? Verschiedene Gerichtsurteile geben Antworten.

Ob vor Freude, weil der geliebte Mensch nach Hause kommt oder vor Aufregung, wenn der Postbote an der Haustür klingelt: Mit ihrem Bellen drücken Hunde Emotionen aus. Vielen Rassen liegt es im Blut, Geräusche lautstark zu melden – manchmal zum Unmut des Nachbarn, der die Lautäußerungen als Lärmbelästigung empfinden kann. Damit haben sich bereits diverse Gerichte beschäftigt. Das übereinstimmende Urteil: Auch für Hundegebell gelten Richtlinien, Regeln und Ruhezeiten.

Wie viel und wie lange dürfen Hunde bellen? „Das Urteil des Oberlandesgericht Köln vom 7. Juni 1993 wird mittlerweile als Standardurteil in Lärmangelegenheiten verwendet“, erklärt der auf Tierrecht spezialisierte Anwalt Andreas Ackenheil. Dieses Urteil mit dem Aktenzeichen 12 U 40/93 verpflichtete einen Hundehalter, sein Tier so zu halten, dass Hundegebell, Winseln oder Jaulen auf dem Grundstück des Nachbarn zu bestimmten Ruhezeiten nicht zu hören ist. Diese Zeiten gelten von 13 bis 15 Uhr sowie von 22 bis 6 Uhr. Darüber hinaus darf Hundegebell nicht länger als zehn Minuten ununterbrochen und insgesamt 30 Minuten täglich zu hören sein. „Natürlich können festgesetzte Bellzeiten einem Hund nicht verständlich gemacht werden, daher sind die Regelungen eher als Orientierung zu verstehen“, erklärt der Tierrechtsexperte.

Auch in ländlicher Umgebung muss ein Hundehalter sicherstellen, dass Nachbarn vor 7 Uhr morgens, zwischen 13 und 15 Uhr und nach 22 Uhr keiner Lärmbelästigung durch Hundegebell ausgesetzt sind. Das Recht der Nachbarn auf Ruhe hat hier Vorrang vor dem Interesse des Hundehalters, wie das Landgericht Mainz am 22. Juni 1994 unter dem Aktenzeichen 6 S 87/94 urteilte.

Dürfen Hunde an Sonn- und Feiertagen bellen? „Geht von einer Hundehaltung eine erhebliche Lärmbelästigung durch das Hundegebell aus, so kann die Ordnungsbehörde anordnen, dass die Hunde nachts und an Sonn- und Feiertagen in geschlossenen Gebäuden gehalten werden. Diese Maßnahme ist angesichts des ordnungswidrigen Verhaltens des Hundehalters zulässig“, erläutert Anwalt Ackenheil. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg am 5. Juli 2013 unter dem Aktenzeichen 11 ME 148/13 entschieden. Begründet wurde das Urteil damit, dass häufiges, übermäßig lautes und langanhaltendes Hundegebell, insbesondere zu Ruhezeiten wie der Mittags- und Nachtzeit sowie an Sonn- und Feiertagen, eine erhebliche Belästigung der Nachbarschaft und damit eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

Besteht ein Anrecht auf Mietminderung? „Andere Mieter können die Miete wegen nachbarlichen Hundegebells allenfalls dann mindern, wenn der Hund regelmäßig und langanhaltend laut bellt. Gelegentliches Bellen stellt keinen Grund für eine Mietminderung dar“, sagt der Anwalt unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 6. März 2005 mit dem Aktenzeichen 49 C 165/05. Das Gericht führte aus, dass ein gelegentliches Bellen noch nicht als Mietmangel bezeichnet werden könne – ebenso wenig wie andere, mit der Wohnnutzung zwangsläufig verbundene nachbarliche Laute wie Schritte, das Rauschen einer Dusche oder Toilettenspülung. Derartige Geräusche gehören ebenso wie die Lebenszeichen eines Hundes zu dem Geräuschspektrum, das jeden Mieter eines Mehrfamilienhauses erwarte.

Aus einem weiteren Urteil des Amtsgerichts Rheine vom 3. Februar 1998 mit dem Aktenzeichen 14 C 731/97 geht hervor, dass Mieter, die wegen Hundegebells in der Nachbarswohnung die Miete mindern, in einem Prozess konkret darlegen müssen, zu welchen Zeiten der Hund hörbare Geräusche von sich gegeben hat.

Um Konflikte in der Nachbarschaft zu vermeiden, ist es daher nicht nur hilfreich, frühzeitig das Gespräch zu suchen. Der Hundehalter sollte auch Ursachenforschung betreiben und gemeinsam mit dem Vierbeiner daran arbeiten – gegebenenfalls auch mithilfe eines Hundetrainers. IVH

Neues von der Kynos-Stiftung

Neues von der Kynos-Stiftung

Kynos Stiftung nun auch in Forschungsförderung aktiv

Die seit 1998 bestehende Kynos Stiftung Hunde helfen Menschen, die zu den Pionieren der Assistenzhundeausbildung in Deutschland gehört, hat ihren Satzungszweck erweitert: Ab 2025 werden auch ausgewählte wissenschaftliche Forschungsarbeiten zum Themenkomplex hundgestützte Intervention und Assistenzhunde finanziell gefördert.

„Wir möchten im Sinne unserer Stiftungsgründer zusätzlich zur Unterstützung konkreter Mensch-Hund-Teams gern auch einen dauerhaften und nachhaltigen Beitrag zu diesem wichtigen Thema leisten,“ sagt die erste Vorsitzende Birgit Fleig. Welche Möglichkeiten der Einsatz von Assistenz- und Therapiebegleithunden wirklich bietet, was in der Ausbildung zu beachten ist und wie auch das Tierwohl berücksichtigt bleibt, sind Fragen, die erst seit Kurzem stärker in den Fokus der wissenschaftlichen Forschung rücken. Was genau nimmt ein Hund wahr, der seinen Besitzer vor einem epileptischen Anfall warnt? Welche Konzentrationen an Geruchsmolekülen kann ein Warnhund in der Atemluft eines Lungenkrebs-Patienten wahrnehmen? Wie misst man die Eignung von Assistenzhunden? So oder ähnlich könnten spannende Fragestellungen lauten, die aus den verschiedensten akademischen Disziplinen stammen können - von Biologie und Veterinärmedizin über Psychologie, Pädagogik und Sozialwissenschaften bis hin zur Humanmedizin. Gerade dieser interdisziplinäre Ansatz macht das Thema so spannend und gleichzeitig so schwierig, da es niemals vollständig nur „von einer Seite aus“ zu packen ist. Die Erkenntnisse aus verschiedenen Perspektiven zusammenbringen und allgemeinverständlich publizieren, um damit das Thema insgesamt nach vorn zu bringen – das ist das erklärte Ziel der Kynos Stiftung, die gleichzeitig Gesellschafterin des bekannten Fachverlags für Hundebücher Kynos Verlag Dr. Dieter Fleig ist.

Zum Start hat die Stiftung ein spannendes Pilotprojekt ausgewählt: Ein Team aus deutschen und ukrainischen Wissenschaftler*innen wird anhand objektiver Kriterien die Stressbelastung aller involvierten Hunde und Menschen während hundgestützter Interventionen in einem ukrainischen Militärhospital an kriegsverletzten Militär- und Zivilpersonen messen. Damit ist die Studie die erste ihrer Art, die in Echtzeit während eines laufenden Krieges Daten erhebt. Wertvolle Rückschlüsse auf die Wirkung der hundgestützten Intervention, aber auch auf die Stressbelastung der Hunde werden erwartet. Die Ergebnisse werden voraussichtlich Mitte 2025 publiziert.

Der perfekte Patient…

Der perfekte Patient…

Der perfekte Patient: Wie helfe ich dem Tierarzt, meinem Tier zu helfen?

Wenn ein Familienmitglied mit Fell, Federn oder Flossen krank wirkt oder verletzt ist, soll der Tierarzt oder die -ärztin möglichst schnell helfen. Dafür braucht das Praxisteam verschiedene Unterlagen und Informationen. Eine Checkliste für den Ernstfall, wenn es schnell gehen muss.

Die Katze keucht, der Wellensittich humpelt, der Hund hat ein angeschwollenes Auge – was auch immer dem eigenen Heimtier fehlt, man möchte es möglichst schnell in fachkundigen Händen wissen. Wer sich bereits vor einem Notfall um die wichtigsten Punkte kümmert, ist im Ernstfall gut beraten.

  1. Die richtige Tierarztpraxis vorab auswählen Tierhalter sollten möglichst vorab herausfinden, in welcher Praxis Hilfe zu erwarten ist, weiß Dr. Petra Sindern, Erste Vizepräsidentin des Bundesverbandes praktizierender Tierärzte (bpt) und selbst Inhaberin einer Kleintierpraxis: „Es gibt mittlerweile reine Katzenpraxen, solche für Ziervögel oder auch für Reptilien. Die Bezeichnung ‚Kleintierpraxis‘ weist in der Regel darauf hin, dass man sich mit Hunden, Katzen und kleinen Heimsäugetieren befasst.“

Können Reptilien oder Ziervögel nicht behandelt werden, werde man auf entsprechende Experten hingewiesen. Ist der richtige Tierarzt oder die richtige Tierärztin gefunden, sollten die Kontaktdaten notiert werden und stets griffbereit sein.

  1. Über die Vorgeschichte des Tieres informieren Zentral für die Behandlung ist, dass dem Praxisteam möglichst genaue Informationen zum Zustand des Tieres vorliegen. So sollte der Halter mitteilen, um was für Beschwerden es geht, ob es eine wiederkehrende Krankheit ist oder Vorerkrankungen vorliegen und ob schon mit Medikamenten behandelt wurde. Sinnvoll ist, die entsprechenden Verpackungen mitzubringen.

  2. Die Dauer der Erkrankung exakt angeben Dr. Sindern rät zudem, die Dauer der Erkrankung genau anzugeben. Diese kann einen Einfluss auf die Dringlichkeit der Behandlung haben: „Eine Katze, die heute schon drei Mal erbrochen hat, muss am selben Tag untersucht werden“, sagt sie. „Eine Katze hingegen, die das zwei Mal wöchentlich tut, bekommt irgendwann in der Woche einen Termin.“

Für Tierärzte seien exakte Angaben wichtig, um abschätzen zu können, ob es sich um einen Notfall handelt: „Daher sollte man zum Beispiel nicht von einer starken Blutung sprechen, wenn aus einer Kralle drei Tröpfchen Blut zu Boden gefallen sind“, empfiehlt Dr. Sindern. „Eine offene, blutende Verletzung dagegen sollte keinesfalls über Stunden beobachtet werden.“

  1. Das Verhalten des Tieres genau beobachten Auch Informationen zum Verhalten des Tieres helfen, die Behandlung sicher und unkompliziert durchzuführen. So sollte der Halter darauf hinweisen, falls das Tier voraussichtlich ängstlich oder aggressiv reagiert. Für entsprechende Hunde sollten die Halter einen Maulkorb mitbringen. Wehrhaften Katzen kann hingegen mit speziellen Transportkörben geholfen werden, wie Dr. Sindern erklärt. Diese ermöglichen eine Sichtuntersuchung von allen Seiten und bieten sogar die Möglichkeit, Injektionen zu verabreichen.

  2. Die relevanten Unterlagen mitbringen Tierhalter sollten zudem den Impfpass des Tieres und Unterlagen zu früheren Behandlungen mitbringen. „Ist ein Tier schon woanders behandelt worden, sollten die Quittungen mitgeführt werden, denn auf diesen müssen die vermutete Krankheit, die ergriffenen Maßnahmen und die verordneten oder injizierten Medikamente stehen“, erklärt die Expertin.

Sie verweist darauf, dass diese Angaben gemäß der neuen Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) verpflichtend sind: „Danach sollte man bei jedem Tierarztbesuch immer fragen, genauso wie nach einer Kopie der Laborwerte.“ Damit erspare man sich unnötige Untersuchungen, Kosten und somit auch Stress für das Tier.

  1. Das Tier rechtzeitig auf den Termin vorbereiten Bei anstehenden Untersuchungen sollte mindestens vier Stunden vorher nicht mehr gefüttert werden. Wasser ist aber weiterhin erlaubt. Zudem hat Dr. Sindern noch einen Tipp für Besitzer von Freigängerkatzen: „Katzen, für die am selben Tag ein Besuch in einer Praxis geplant ist, sollten keinesfalls nach draußen gelassen werden. Es wäre sehr peinlich, anrufen zu müssen, dass der Patient leider nicht gebracht werden kann, weil er nicht auffindbar ist.“

  2. Den Tierarztbesuch positiv verknüpfen Der vorausschauende Tierhalter trainiert den Besuch in der Praxis schon mit seinem jungen und gesunden Heimtier, sodass dieses ihn mit etwas Positivem verbindet. Dabei erfolgt zunächst eine Gewöhnung an die Transportbox und schrittweise auch an die Bewegungen und Geräusche im Auto sowie an die üblichen Handgriffe beim Tierarzt. IVH

Frühjahrsblumen oft giftig für Hunde

Frühjahrsblumen oft giftig für Hunde

Frühjahrsblumen oft giftig für Hunde Warum Vierbeiner die Pfoten von Narzissen, Tulpen und Co. lassen sollten

Schneeglöckchen am Wegesrand, ein Blütenmeer im Park oder prachtvolle Pflanzen im heimischen Beet: Im Frühling entfaltet die Natur ihre ganze Schönheit und bietet Hundefreunden wundervolle Anblicke. Auch so mancher Vierbeiner wird beim Gassi-Gehen oder beim Auslauf im Garten von den Blumen magisch angezogen, schnuppert daran, möchte sie anknabbern oder sogar die Blumenzwiebeln ausbuddeln. Hier ist jedoch Vorsicht geboten, denn viele Frühblüher sind giftig für Hunde.

„Schnee- und Maiglöckchen, Narzissen, Tulpen und Veilchen beispielsweise enthalten Stoffe, die bei Hunden Vergiftungserscheinungen auslösen können“, sagt Tierärztin Dr. Tina Hölscher. Die Giftstoffe sitzen dabei in verschiedenen Pflanzenteilen; die höchste Konzentration findet sich meist in den Blumenzwiebeln. „Besonders häufig treten derlei Vergiftungen im Frühjahr und im Herbst auf – wenn die Blumen blühen und wenn sie gepflanzt werden. Je nach Art und gefressener Menge kann es von leichten Symptomen wie Speicheln und Durchfall bis zu Herzproblemen kommen. In schweren Fällen kann die Vergiftung sogar zum Tod führen, wenn die Tiere nicht rechtzeitig behandelt werden.“

Damit der Blütentraum nicht zum Albtraum wird, sollten Frauchen und Herrchen beim Spaziergang und im eigenen Garten darauf achten, dass ihre Hunde keine Blumen fressen oder in bepflanzten Flächen graben. Darüber hinaus lässt sich möglichen Gefahren vorbeugen, indem die Zwiebeln der Frühblüher stets außerhalb der tierischen Reichweite aufbewahrt werden. Beim Anlegen der Beete sollten Hundehalter die Blumenzwiebeln zudem so tief eingraben, dass ihre Vierbeiner nicht in Versuchung geraten, sie auszubuddeln und aufzufressen. Wer ganz auf Nummer sicher gehen möchte, entscheidet sich von vornherein für Pflanzen, die für Hunde unbedenklich sind. Dazu zählen zum Beispiel Sonnenblumen, Ringelblumen und Lavendel. Sie werden im Frühjahr eingepflanzt und stehen im Sommer in voller Blüte.

„Hat ein Hund doch einmal Blumenzwiebeln oder Teile von für ihn giftigen Pflanzen gefressen, sollte sein Halter ihn so schnell wie möglich zum Tierarzt bringen“, rät Dr. Hölscher. „Dieser kann ein Präparat spritzen, das Erbrechen auslöst. So verlässt das Gift den Körper, ohne Schaden anzurichten. Das funktioniert allerdings nur ein bis zwei Stunden nach dem Verschlucken der Pflanzenteile. Vergeht mehr Zeit, zeigt der Hund meist schon Symptome, die dann behandelt werden müssen.“ Für eine gezielte Behandlung ist es oft hilfreich, wenn Tierfreunde Teile der gefressenen Pflanzen oder die Verpackung der Blumenzwiebeln mit in die Praxis bringen.

„Bei einem Vergiftungsverdacht können Halter ihren Hunden auch Aktivkohle verabreichen“, ergänzt die Expertin. „Die Kohle bindet Toxine im Darm und verhindert die Aufnahme in den Körper. Allerdings wird sie oft viel zu niedrig dosiert. Pro Kilogramm Körpergewicht braucht ein ganzes Gramm Kohle, damit diese ihre Wirkung entfalten kann.“ Im Zweifelsfall sollte man hier ebenfalls Rücksprache mit dem Tierarzt halten.

Mit ein bisschen Vorsicht und Achtsamkeit muss es zu all dem aber erst gar nicht kommen. Dann können Mensch und Tier den Frühling mit all seinen fröhlichen Farben unbeschwert genießen. IVH