Hundegebell: Was ist wann und wie lange erlaubt?

Hundegebell: Was ist wann und wie lange erlaubt?

Hundegebell: Was ist wann und wie lange erlaubt?

Bellen ist für Hunde ein Kommunikationsmittel und liegt in der Natur der Tiere. Bellt ein Hund aber besonders häufig oder lange, kann dies zu Streitigkeiten mit den Nachbarn führen. Die Frage ist: Wann ist Hundegebell als Ruhestörung einzustufen und was müssen Mitbewohner einfach erdulden? Verschiedene Gerichtsurteile geben Antworten.

Ob vor Freude, weil der geliebte Mensch nach Hause kommt oder vor Aufregung, wenn der Postbote an der Haustür klingelt: Mit ihrem Bellen drücken Hunde Emotionen aus. Vielen Rassen liegt es im Blut, Geräusche lautstark zu melden – manchmal zum Unmut des Nachbarn, der die Lautäußerungen als Lärmbelästigung empfinden kann. Damit haben sich bereits diverse Gerichte beschäftigt. Das übereinstimmende Urteil: Auch für Hundegebell gelten Richtlinien, Regeln und Ruhezeiten.

Wie viel und wie lange dürfen Hunde bellen? „Das Urteil des Oberlandesgericht Köln vom 7. Juni 1993 wird mittlerweile als Standardurteil in Lärmangelegenheiten verwendet“, erklärt der auf Tierrecht spezialisierte Anwalt Andreas Ackenheil. Dieses Urteil mit dem Aktenzeichen 12 U 40/93 verpflichtete einen Hundehalter, sein Tier so zu halten, dass Hundegebell, Winseln oder Jaulen auf dem Grundstück des Nachbarn zu bestimmten Ruhezeiten nicht zu hören ist. Diese Zeiten gelten von 13 bis 15 Uhr sowie von 22 bis 6 Uhr. Darüber hinaus darf Hundegebell nicht länger als zehn Minuten ununterbrochen und insgesamt 30 Minuten täglich zu hören sein. „Natürlich können festgesetzte Bellzeiten einem Hund nicht verständlich gemacht werden, daher sind die Regelungen eher als Orientierung zu verstehen“, erklärt der Tierrechtsexperte.

Auch in ländlicher Umgebung muss ein Hundehalter sicherstellen, dass Nachbarn vor 7 Uhr morgens, zwischen 13 und 15 Uhr und nach 22 Uhr keiner Lärmbelästigung durch Hundegebell ausgesetzt sind. Das Recht der Nachbarn auf Ruhe hat hier Vorrang vor dem Interesse des Hundehalters, wie das Landgericht Mainz am 22. Juni 1994 unter dem Aktenzeichen 6 S 87/94 urteilte.

Dürfen Hunde an Sonn- und Feiertagen bellen? „Geht von einer Hundehaltung eine erhebliche Lärmbelästigung durch das Hundegebell aus, so kann die Ordnungsbehörde anordnen, dass die Hunde nachts und an Sonn- und Feiertagen in geschlossenen Gebäuden gehalten werden. Diese Maßnahme ist angesichts des ordnungswidrigen Verhaltens des Hundehalters zulässig“, erläutert Anwalt Ackenheil. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg am 5. Juli 2013 unter dem Aktenzeichen 11 ME 148/13 entschieden. Begründet wurde das Urteil damit, dass häufiges, übermäßig lautes und langanhaltendes Hundegebell, insbesondere zu Ruhezeiten wie der Mittags- und Nachtzeit sowie an Sonn- und Feiertagen, eine erhebliche Belästigung der Nachbarschaft und damit eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

Besteht ein Anrecht auf Mietminderung? „Andere Mieter können die Miete wegen nachbarlichen Hundegebells allenfalls dann mindern, wenn der Hund regelmäßig und langanhaltend laut bellt. Gelegentliches Bellen stellt keinen Grund für eine Mietminderung dar“, sagt der Anwalt unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 6. März 2005 mit dem Aktenzeichen 49 C 165/05. Das Gericht führte aus, dass ein gelegentliches Bellen noch nicht als Mietmangel bezeichnet werden könne – ebenso wenig wie andere, mit der Wohnnutzung zwangsläufig verbundene nachbarliche Laute wie Schritte, das Rauschen einer Dusche oder Toilettenspülung. Derartige Geräusche gehören ebenso wie die Lebenszeichen eines Hundes zu dem Geräuschspektrum, das jeden Mieter eines Mehrfamilienhauses erwarte.

Aus einem weiteren Urteil des Amtsgerichts Rheine vom 3. Februar 1998 mit dem Aktenzeichen 14 C 731/97 geht hervor, dass Mieter, die wegen Hundegebells in der Nachbarswohnung die Miete mindern, in einem Prozess konkret darlegen müssen, zu welchen Zeiten der Hund hörbare Geräusche von sich gegeben hat.

Um Konflikte in der Nachbarschaft zu vermeiden, ist es daher nicht nur hilfreich, frühzeitig das Gespräch zu suchen. Der Hundehalter sollte auch Ursachenforschung betreiben und gemeinsam mit dem Vierbeiner daran arbeiten – gegebenenfalls auch mithilfe eines Hundetrainers. IVH

Der perfekte Patient…

Der perfekte Patient…

Der perfekte Patient: Wie helfe ich dem Tierarzt, meinem Tier zu helfen?

Wenn ein Familienmitglied mit Fell, Federn oder Flossen krank wirkt oder verletzt ist, soll der Tierarzt oder die -ärztin möglichst schnell helfen. Dafür braucht das Praxisteam verschiedene Unterlagen und Informationen. Eine Checkliste für den Ernstfall, wenn es schnell gehen muss.

Die Katze keucht, der Wellensittich humpelt, der Hund hat ein angeschwollenes Auge – was auch immer dem eigenen Heimtier fehlt, man möchte es möglichst schnell in fachkundigen Händen wissen. Wer sich bereits vor einem Notfall um die wichtigsten Punkte kümmert, ist im Ernstfall gut beraten.

  1. Die richtige Tierarztpraxis vorab auswählen Tierhalter sollten möglichst vorab herausfinden, in welcher Praxis Hilfe zu erwarten ist, weiß Dr. Petra Sindern, Erste Vizepräsidentin des Bundesverbandes praktizierender Tierärzte (bpt) und selbst Inhaberin einer Kleintierpraxis: „Es gibt mittlerweile reine Katzenpraxen, solche für Ziervögel oder auch für Reptilien. Die Bezeichnung ‚Kleintierpraxis‘ weist in der Regel darauf hin, dass man sich mit Hunden, Katzen und kleinen Heimsäugetieren befasst.“

Können Reptilien oder Ziervögel nicht behandelt werden, werde man auf entsprechende Experten hingewiesen. Ist der richtige Tierarzt oder die richtige Tierärztin gefunden, sollten die Kontaktdaten notiert werden und stets griffbereit sein.

  1. Über die Vorgeschichte des Tieres informieren Zentral für die Behandlung ist, dass dem Praxisteam möglichst genaue Informationen zum Zustand des Tieres vorliegen. So sollte der Halter mitteilen, um was für Beschwerden es geht, ob es eine wiederkehrende Krankheit ist oder Vorerkrankungen vorliegen und ob schon mit Medikamenten behandelt wurde. Sinnvoll ist, die entsprechenden Verpackungen mitzubringen.

  2. Die Dauer der Erkrankung exakt angeben Dr. Sindern rät zudem, die Dauer der Erkrankung genau anzugeben. Diese kann einen Einfluss auf die Dringlichkeit der Behandlung haben: „Eine Katze, die heute schon drei Mal erbrochen hat, muss am selben Tag untersucht werden“, sagt sie. „Eine Katze hingegen, die das zwei Mal wöchentlich tut, bekommt irgendwann in der Woche einen Termin.“

Für Tierärzte seien exakte Angaben wichtig, um abschätzen zu können, ob es sich um einen Notfall handelt: „Daher sollte man zum Beispiel nicht von einer starken Blutung sprechen, wenn aus einer Kralle drei Tröpfchen Blut zu Boden gefallen sind“, empfiehlt Dr. Sindern. „Eine offene, blutende Verletzung dagegen sollte keinesfalls über Stunden beobachtet werden.“

  1. Das Verhalten des Tieres genau beobachten Auch Informationen zum Verhalten des Tieres helfen, die Behandlung sicher und unkompliziert durchzuführen. So sollte der Halter darauf hinweisen, falls das Tier voraussichtlich ängstlich oder aggressiv reagiert. Für entsprechende Hunde sollten die Halter einen Maulkorb mitbringen. Wehrhaften Katzen kann hingegen mit speziellen Transportkörben geholfen werden, wie Dr. Sindern erklärt. Diese ermöglichen eine Sichtuntersuchung von allen Seiten und bieten sogar die Möglichkeit, Injektionen zu verabreichen.

  2. Die relevanten Unterlagen mitbringen Tierhalter sollten zudem den Impfpass des Tieres und Unterlagen zu früheren Behandlungen mitbringen. „Ist ein Tier schon woanders behandelt worden, sollten die Quittungen mitgeführt werden, denn auf diesen müssen die vermutete Krankheit, die ergriffenen Maßnahmen und die verordneten oder injizierten Medikamente stehen“, erklärt die Expertin.

Sie verweist darauf, dass diese Angaben gemäß der neuen Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) verpflichtend sind: „Danach sollte man bei jedem Tierarztbesuch immer fragen, genauso wie nach einer Kopie der Laborwerte.“ Damit erspare man sich unnötige Untersuchungen, Kosten und somit auch Stress für das Tier.

  1. Das Tier rechtzeitig auf den Termin vorbereiten Bei anstehenden Untersuchungen sollte mindestens vier Stunden vorher nicht mehr gefüttert werden. Wasser ist aber weiterhin erlaubt. Zudem hat Dr. Sindern noch einen Tipp für Besitzer von Freigängerkatzen: „Katzen, für die am selben Tag ein Besuch in einer Praxis geplant ist, sollten keinesfalls nach draußen gelassen werden. Es wäre sehr peinlich, anrufen zu müssen, dass der Patient leider nicht gebracht werden kann, weil er nicht auffindbar ist.“

  2. Den Tierarztbesuch positiv verknüpfen Der vorausschauende Tierhalter trainiert den Besuch in der Praxis schon mit seinem jungen und gesunden Heimtier, sodass dieses ihn mit etwas Positivem verbindet. Dabei erfolgt zunächst eine Gewöhnung an die Transportbox und schrittweise auch an die Bewegungen und Geräusche im Auto sowie an die üblichen Handgriffe beim Tierarzt. IVH

Frühjahrsblumen oft giftig für Hunde

Frühjahrsblumen oft giftig für Hunde

Frühjahrsblumen oft giftig für Hunde Warum Vierbeiner die Pfoten von Narzissen, Tulpen und Co. lassen sollten

Schneeglöckchen am Wegesrand, ein Blütenmeer im Park oder prachtvolle Pflanzen im heimischen Beet: Im Frühling entfaltet die Natur ihre ganze Schönheit und bietet Hundefreunden wundervolle Anblicke. Auch so mancher Vierbeiner wird beim Gassi-Gehen oder beim Auslauf im Garten von den Blumen magisch angezogen, schnuppert daran, möchte sie anknabbern oder sogar die Blumenzwiebeln ausbuddeln. Hier ist jedoch Vorsicht geboten, denn viele Frühblüher sind giftig für Hunde.

„Schnee- und Maiglöckchen, Narzissen, Tulpen und Veilchen beispielsweise enthalten Stoffe, die bei Hunden Vergiftungserscheinungen auslösen können“, sagt Tierärztin Dr. Tina Hölscher. Die Giftstoffe sitzen dabei in verschiedenen Pflanzenteilen; die höchste Konzentration findet sich meist in den Blumenzwiebeln. „Besonders häufig treten derlei Vergiftungen im Frühjahr und im Herbst auf – wenn die Blumen blühen und wenn sie gepflanzt werden. Je nach Art und gefressener Menge kann es von leichten Symptomen wie Speicheln und Durchfall bis zu Herzproblemen kommen. In schweren Fällen kann die Vergiftung sogar zum Tod führen, wenn die Tiere nicht rechtzeitig behandelt werden.“

Damit der Blütentraum nicht zum Albtraum wird, sollten Frauchen und Herrchen beim Spaziergang und im eigenen Garten darauf achten, dass ihre Hunde keine Blumen fressen oder in bepflanzten Flächen graben. Darüber hinaus lässt sich möglichen Gefahren vorbeugen, indem die Zwiebeln der Frühblüher stets außerhalb der tierischen Reichweite aufbewahrt werden. Beim Anlegen der Beete sollten Hundehalter die Blumenzwiebeln zudem so tief eingraben, dass ihre Vierbeiner nicht in Versuchung geraten, sie auszubuddeln und aufzufressen. Wer ganz auf Nummer sicher gehen möchte, entscheidet sich von vornherein für Pflanzen, die für Hunde unbedenklich sind. Dazu zählen zum Beispiel Sonnenblumen, Ringelblumen und Lavendel. Sie werden im Frühjahr eingepflanzt und stehen im Sommer in voller Blüte.

„Hat ein Hund doch einmal Blumenzwiebeln oder Teile von für ihn giftigen Pflanzen gefressen, sollte sein Halter ihn so schnell wie möglich zum Tierarzt bringen“, rät Dr. Hölscher. „Dieser kann ein Präparat spritzen, das Erbrechen auslöst. So verlässt das Gift den Körper, ohne Schaden anzurichten. Das funktioniert allerdings nur ein bis zwei Stunden nach dem Verschlucken der Pflanzenteile. Vergeht mehr Zeit, zeigt der Hund meist schon Symptome, die dann behandelt werden müssen.“ Für eine gezielte Behandlung ist es oft hilfreich, wenn Tierfreunde Teile der gefressenen Pflanzen oder die Verpackung der Blumenzwiebeln mit in die Praxis bringen.

„Bei einem Vergiftungsverdacht können Halter ihren Hunden auch Aktivkohle verabreichen“, ergänzt die Expertin. „Die Kohle bindet Toxine im Darm und verhindert die Aufnahme in den Körper. Allerdings wird sie oft viel zu niedrig dosiert. Pro Kilogramm Körpergewicht braucht ein ganzes Gramm Kohle, damit diese ihre Wirkung entfalten kann.“ Im Zweifelsfall sollte man hier ebenfalls Rücksprache mit dem Tierarzt halten.

Mit ein bisschen Vorsicht und Achtsamkeit muss es zu all dem aber erst gar nicht kommen. Dann können Mensch und Tier den Frühling mit all seinen fröhlichen Farben unbeschwert genießen. IVH

Sicher durch die Weihnachtszeit: Worauf Tierhalter jetzt achten müssen

Sicher durch die Weihnachtszeit: Worauf Tierhalter jetzt achten müssen

Sicher durch die Weihnachtszeit: Worauf Tierhalter jetzt achten müssen

Die kalte Jahreszeit und auch die weihnachtlichen Festtage bergen besondere Gefahren für Hund und Katze. Hierzu zählen vor allem Vergiftungen. Die Ursachen sind vielfältig.

So ist das oft in Frostschutzmitteln enthaltene Ethylenglykol bereits in kleinen Mengen tödlich und erfordert eine spezifische Behandlung. Lebensmittel wie Schokolade, Weintrauben/Rosinen und Zwiebeln sind sowohl für Hunde als auch für Katzen giftig. Die Symptome variieren je nach aufgenommener Substanz und reichen von Magen-Darm-Beschwerden bis zu neurologischen Symptomen. Insbesondere Bitterschokolade kann aufgrund des höheren Gehaltes an Theobromin vor allem kleinen Hunden schnell zum Verhängnis werden.

Vorsicht ist auch bei Zuckerersatzstoffen geboten. Bei Hunden kommen beispielsweise auch Vergiftungen mit Xylitol vor. Sie reagieren auf Süßungsmittel besonders empfindlich, es kann zu verstärkter Insulinausschüttung, Blutzuckerabfall und Leberschäden kommen.

Weitere potenzielle Gefahren im häuslichen Umfeld stellen giftige Garten- und Zimmerpflanzen dar. Der beliebte Weihnachtsstern ist eine davon. Dekorative Gestecke oder Blumensträuße können ebenfalls für Tiere giftige Pflanzen enthalten. Auch Haushaltsprodukte wie Reinigungsmittel sind eine häufige Gefahrenquelle und sollten stets unter Verschluss gehalten werden. Vor allem Katzen sind gefährdet, da sie nach einem Kontakt durch ihr Putzverhalten die Stoffe vermehrt aufnehmen.

Schließlich gehören auch Vergiftungen durch unbeabsichtigte Aufnahme von Medikamenten zu den häufigsten Vergiftungen bei Haustieren und sollten durch eine sichere und unzugängliche Lagerung vermieden werden. Auch sollte von Medikationsversuchen durch den Tierhalter abgesehen werden.

Vergiftungen können ernst zu nehmende Folgen für das Tier haben, schlimmstenfalls enden sie tödlich. Im Verdachtsfall ist schnelles Handeln gefragt. Je schneller und zielgerichteter eine Behandlung erfolgt, desto besser sind die Heilungschancen. Dabei sind jegliche Hinweise zu Art und Menge des aufgenommenen Giftstoffes sowie zum Zeitpunkt der Aufnahme für die tierärztliche Untersuchung und Therapie hilfreich.

Quelle: Bundesverband für Tiergesundheit e.V.

Tiere sind keine Weihnachtsgeschenke!

Tiere sind keine Weihnachtsgeschenke!

Ein tierisches Weihnachtsgeschenk? Bitte zweimal nachdenken!

Ein tapsiger Welpe mit einer roten Schleife unter dem Weihnachtsbaum – klingt zauberhaft, oder? Doch was so süß scheint, bringt große Verantwortung mit sich. Viele Tierheime sind jedes Jahr nach den Feiertagen überfüllt, weil impulsiv verschenkte Hunde zurückgegeben werden.

Ein Hund ist kein Geschenk, sondern ein Familienmitglied! Er braucht Zeit, Geduld und Liebe – und auch finanzielle Mittel. Ein Hund kann bis zu 15 Jahre alt werden.

Besonders kritisch: der illegale Welpenhandel. Viele Tiere sind zu jung, krank oder wurden unter schlimmen Bedingungen gezüchtet.

Unsere Bitte: Überlegt es euch gut, bevor ihr einen Hund anschafft. Lasst euch nicht von romantischen Vorstellungen leiten. Ein neues Zuhause bedeutet für das Tier Ruhe und Sicherheit – nicht Hektik und Trubel an Weihnachten.

Fazit: Ein Hund ist kein Spielzeug. Wer wirklich einem Vierbeiner ein Zuhause schenken möchte, sollte dies mit Bedacht und abseits der Feiertage tun.

(ProHunde)

Therapiebegleithundeausbildung 2024

Therapiebegleithundeausbildung 2024

Therapiebegleithundeausbildung 2024

Am vergangnen Donnerstag, den 12.12.2024 fand die Ausbildung zum zertrifizierten Therapiebegleithunde-Team bei der Arbeitsgemeinschaft Mantrailing ihr Ende. 16 Teams konnten die halbjährige Ausbildung erfolgreich beenden. Wir gratulieren herzlich: Heike Hofmann aus Nürnberg, Jasmin Michael aus Presseck, Doreen Tümmler-Gurk aus Großbreitenbach (Thüringen), Ramona Mathiasch aus Pfarrweisach, Jennifer Küttner aus Lautertal, Angelika Zapf aus Untersteinach, Christina Breitenbach aus Lichtenfels, Olivia Wyglenda aus Coburg, Anne-Lena Voß aus Litzendorf, Dr. Gerlinde Bruhn aus Baunach, Florina Müller aus Stammbach, Jessica Schuwerack aus Bayreuth, Marnie Kronester aus Schweinfurt, Elisabeth Dröll aus Thierstein, Kirsten Zeitler aus Gefrees und Jennifer Bock aus Thurnau. Vielen Dank auch an alle DozentInnen ind MentorInnen.

Alterserscheinungen beim Hund

Alterserscheinungen beim Hund

Wenn der Kopf nicht mehr will: Psychische Alterserscheinungen bei Hunden

Das Fell wird grauer, die Beweglichkeit lässt nach: Mit steigendem Alter zeigen sich bei vielen Hunden körperliche Veränderungen. Dass aber auch die mentalen Fähigkeiten beim Hundesenior nachlassen können, ist weit weniger bekannt. Von leichten Schlafstörungen über Desorientierung bis zur Altersdemenz ist dabei alles möglich. Halter sollten auf die Anzeichen achten, vor allem aber schon frühzeitig vorbeugen, um dem Vierbeiner später das Leben zu erleichtern.

Dr. Sandra Foltin beschäftigt sich als Psychologin und Biologin viel mit der Psyche von Hunden und hat 2023 das Buch „Black Dog“ zu Depressionen und anderen psychischen Erkrankungen bei den Vierbeinern veröffentlicht. Altersbedingte mentale Störungsbilder seien aber bislang kaum erforscht, sodass die Diagnose seltener gestellt wird und Halter wenig davon erfahren. „So wie wir Menschen unter anderem durch unsere bessere medizinische Versorgung immer älter werden, trifft das auch auf unsere Hunde zu. Das Problem dabei ist: Das biologische System von Hunden ist noch gar nicht darauf ausgelegt, dass sie ein so hohes Alter erreichen. Man spricht aktuell je nach Rasse meist von zehn bis 15 Jahren Lebenserwartung – immer mehr Hunde werden aber auch 18 oder 20 Jahre alt. Leider steigt mit dem höheren Alter auch die Wahrscheinlichkeit für demenzielle Erkrankungen.“

Ähnlich zu Altersdemenz und Alzheimer beim Menschen Eine amerikanische Studie aus 2023 hebt Dr. Foltin als wichtig hervor. In dieser wurden menschliches Alzheimer und der kognitive Verfall bei Hunden (canine cognitive decline, CCD) unter einem One-Health-Ansatz verglichen – das heißt, dass die gemeinsame Forschung in beiden Feldern auch bei der Behandlung beider Spezies Fortschritte erwarten lässt. Der Studie zufolge wurde CCD bei 28 Prozent der Hunde zwischen elf und zwölf Jahren festgestellt und sogar bei 68 Prozent der Hunde zwischen 15 und 16. „Ein typisches Anzeichen dafür ist etwa, wenn der Hund plötzlich vor einer Wand steht und die Tür nicht mehr findet. Er wirkt orientierungslos und verwirrt. Mit fortschreitender mentaler Störung hält diese Verwirrtheit immer länger an, sodass das Tier Schwierigkeiten haben kann, einen Ausgang zu finden, nachdem es sich unter einen Tisch oder Stuhl gelegt hat. Außerdem kommt es zu einem veränderten Schlaf-Wach-Rhythmus, weil der Hund nicht mehr oder seltener in Tiefschlafphasen kommt. Dann ist er nachts immer wieder unterwegs, kann aber auch tagsüber nicht allen Schlaf nachholen“, so die Expertin. „Ältere Hunde können außerdem ängstlicher werden, woraus dann auch aggressives Verhalten resultieren kann. Teilweise geht das einher damit, dass Seh- und Hörvermögen nachlassen und plötzliche Bewegungen und Geräusche deshalb schneller erschrecken können.“

Dass ältere Hunde etwa unter den genannten Schlafproblemen leiden können, ist in der Veterinärmedizin schon lange bekannt. Halter sollten das aber nicht ohne Weiteres mit einem „Er wird alt“ abstempeln, sondern bei sich häufenden Symptomen ihren Tierarzt aufsuchen. Halten die Symptome an oder werden stärker, könnte es sich um kognitive Dysfunktionen wie Demenz handeln. Wer sich eine zweite Meinung einholen möchte, kann beispielsweise einen Tierarzt aufsuchen, der sich auf Verhaltensmedizin spezialisiert hat. Eine Übersicht findet sich etwa bei der Gesellschaft für Tierverhaltensmedizin und -therapie (GTVMT).

Zeigt ein Hund immer regelmäßiger Anzeichen von Verwirrung oder hat Probleme, sich in der Wohnung zu orientieren, sollten Halter darauf Rücksicht nehmen. Es hilft, wenn sich im vertrauten Umfeld des Tieres wenig ändert und entsprechend seine Rückzugsorte und Futternäpfe an den gewohnten Stellen zur Verfügung stehen.

Schon bei einem jungen Hund sollte zudem die Vorbeugung beginnen, rät Dr. Foltin: „Auch hier sind Menschen und Hunde sich relativ ähnlich. Bei beiden gilt: Wer bereits im jungen und erwachsenen Alter mental gefordert wird, erleidet im Alter tendenziell seltener oder zumindest mildere Verläufe von demenziellen Erkrankungen.“ Halter sollten ihre Hunde also immer wieder beispielsweise mit Suchspielen oder kleinen Übungen fordern – und das auch im Alter fortsetzen. „Bei manchen kommt ein Gedanke auf wie: ‚In seinem Alter lasse ich ihm jetzt seine Ruhe‘“, so die Expertin. „Aber das ist nicht gut. Stattdessen immer weiter fordern und fördern und die Übungen anpassen, also etwa langsamer oder einfacher gestalten. Was der Hund noch kann, das sollte er auch tun.“

Wichtig sei zudem zu beachten, dass mit verringerter Aktivität schnell die Sozialkontakte reduziert werden könnten. Das kann ebenfalls Angst oder Depressionen bei Hundesenioren verstärken. Auch wenn die gemeinsamen Gassirunden, die Möglichkeiten zum Schnüffeln oder aktives Spielen nicht mehr so lange am Stück möglich sind, sollten Hunde dazu immer die Gelegenheit bekommen – ebenso Aufmerksamkeit und Zuneigung in Form von Streicheleinheiten oder Kontakt zu Artgenossen. IVH

Atemwegsinfektionen beim Hund:

Atemwegsinfektionen beim Hund:

Atemwegsinfektionen beim Hund: Bellender Husten ist ein Alarmzeichen

Ansteckender Husten ist auch bei Hunden weit verbreitet. Typisch für die Erkrankung ist ein plötzlich auftretender, heftiger, trockener und "bellender" Husten (Zwingerhusten). Bei Symptomen wie anhaltendem Husten oder Fieber ist es ratsam, tierärztlichen Rat einzuholen. Mit einer Impfung lässt sich das Risiko einer Atemwegsinfektion deutlich senken.

Die canine infektiöse Tracheobronchitis (CIRD), infektiöser Husten oder landläufig besser bekannt als Zwingerhusten, ist eine hoch ansteckende Atemwegserkrankung bei Hunden. Sie kann durch verschiedene Viren und Bakterien verursacht werden. Oftmals liegen Koinfektionen mit zwei, aber auch mehr Krankheitserregern vor. Haupterreger ist das Bakterium Bordetella bronchiseptica. Es ist bei mehr als drei Viertel der Hundepatienten mit akuten respiratorischen Symptomen zu finden und somit mehr als doppelt so häufig wie das canine Parainfluenzavirus. Negative Umwelteinflüsse oder ein allgemein schlechter Immunstatus des Hundes erhöhen die Infektionsgefahr bzw. verstärken das Krankheitsgeschehen.

Anders als die Bezeichnung Zwingerhusten vermuten lässt, findet die Infektion auch außerhalb von Tierheimen, Hundepensionen oder bei Hundetreffen statt. Nur ca. 45 Prozent der Infektionen lassen sich intensivem Kontakt mit anderen Hunden zuordnen. Auch beim Beschnuppern im Park, beim Spazieren gehen oder über Näpfe und Spielzeug anderer Hunde können die Erreger übertragen werden. Ein Hund kann sich also überall anstecken, nicht nur im Zwinger.

Die typischen Anzeichen von infektiösem Husten sind leicht zu erkennen. Der Hund entwickelt oft einen trockenen bis würgenden Husten. Weitere typische "Erkältungssymptome" sind Niesen und Nasenausfluss, bei einem schwereren Verlauf kann Fieber auftreten und eine Lungenentzündung hinzukommen. Vor allem Welpen, ältere Hunde, Tiere mit geschwächtem Immunsystem oder nicht ausreichendem Impfschutz sind anfälliger für solche schwerwiegenden Verläufe.

Infektiöser Husten beim Hund verbreitet sich ähnlich wie eine Erkältung beim Menschen. Hunde stecken sich durch das Einatmen von Tröpfchen an, die infizierte Tiere beim Husten oder Niesen abgeben. Die Krankheit kann auch durch Kontakt mit kontaminierten Gegenständen, wie Wasser- oder Futternäpfen und Spielzeug, übertragen werden. Tiere, die häufig Kontakt mit anderen Hunden haben - zum Beispiel auf Hundeplätzen, in Hundepensionen oder beim Training - haben ein höheres Ansteckungsrisiko.

Leichte Fälle vom infektiösen Husten benötigen oft keine spezielle Behandlung und klingen in den meisten Fällen nach ein bis zwei Wochen ab. Erscheint das Tier matt, hat Fieber oder verweigert das Futter sollte es in jedem Fall vom Tierarzt untersucht werden. Er kann entzündungshemmende Medikamente oder Hustenmittel verschreiben, die dem Hund Linderung verschaffen. In schweren Fällen kann auch die Gabe von Antibiotika erforderlich sein. Als Hundehalter kann man seinem Hund während der Genesung helfen, indem man ihm viel Ruhe gönnt und darauf achtet, dass er ausreichend trinkt. Das Tragen eines Brustgeschirrs anstelle eines Halsbands hilft, den Hals zu entlasten und Hustenreiz zu vermeiden. Wegen der hohen Ansteckungsgefahr sollte der Kontakt zu anderen Hunden möglichst vermieden werden.

Bei Hunden, die häufigen Kontakt zu anderen Hunden haben, wird die Impfung gegen die wichtigsten Erreger des infektiösen Hustens, Bordetella bronchiseptica und das canine Parainfluenzavirus, empfohlen. Es stehen Impfstoffe jeweils als Einzel- oder als Kombinationsimpfstoffe zur Verfügung. Nach erfolgter Grundimmunisierung, die je nach Impfstoff eine ein- oder zweimalige Impfung umfasst, beträgt die Immunität maximal ein Jahr. Danach sind in der Regel jährliche Auffrischungsimpfungen erforderlich. Die Impfung schützt zwar nicht gegen jegliche Atemwegsinfektionen, sie kann jedoch die Schwere der Krankheit mindern und die Ansteckungswahrscheinlichkeit verringern. 70 Prozent aller Hundehalter, die Erfahrungen mit infektiösem Husten haben, würden die Impfung anderen Hundebesitzern empfehlen.

(Bundesverband für Tiergesundheit e.V.)

Wohnungssuche mit Hund: Herausforderungen und Tipps

Wohnungssuche mit Hund: Herausforderungen und Tipps

Wohnungssuche mit Hund: Herausforderungen und Tipps

Die Wohnungssuche an sich ist schon eine Herausforderung – mit einem Hund an der Seite kann sie jedoch noch anspruchsvoller werden. Sowohl die Bedürfnisse des Halters als auch die des Hundes müssen berücksichtigt werden, etwa der Platz in der Wohnung oder die Auslaufmöglichkeiten in der Umgebung. An erster Stelle steht aber die grundsätzliche Frage: Ist Hundehaltung in jeder Wohnung erlaubt oder kann der Vermieter sein Veto einlegen?

„Ein pauschales Verbot jeglicher Heimtierhaltung ist im Mietvertrag in Deutschland grundsätzlich unwirksam, das hat die Rechtsprechung, insbesondere der Bundesgerichtshof (BGH) im März 2013 klargestellt“, erklärt Rechtsanwalt Andreas Ackenheil, Leiter der auf Tierrecht spezialisierten Kanzlei Ackenheil aus Mainz. „Demnach dürfen kleinere Tiere wie Fische, Hamster und kleine Ziervögel ohne besondere Erlaubnis gehalten werden. Im Mietvertrag kann jedoch eine Klausel aufgenommen werden, die den Mieter verpflichtet, vor der Anschaffung eines Hundes die Erlaubnis des Vermieters einzuholen. Hierbei handelt es sich um eine sogenannte Erlaubnisvorbehaltsklausel.“

Hundehaltung nur mit Einverständnis des Vermieters Im Unterschied zu Meerschweinchen & Co. haben Hunde einen deutlich größeren Einfluss auf das Wohnumfeld: Beim Verlassen der Wohnung zur Gassirunde können andere Bewohner des Hauses regelmäßig in Kontakt mit dem Tier kommen oder bekommen es etwa über ein Bellen mit. „Eine Erlaubnisvorbehaltsklausel gibt dem Vermieter die Möglichkeit, die Tierhaltung individuell zu prüfen und falls nötig abzulehnen, wenn sachliche Gründe vorliegen. Das können etwa gesundheitliche Bedenken anderer Mieter sein, zum Beispiel wenn Allergien vorliegen. Eine Begründung, dass der Hund etwa den Laminatboden beschädigen könnte, ist dagegen nicht ausreichend“, erklärt der Rechtsanwalt. „Der Vermieter hat außerdem das Recht, zur Regelung des Zusammenlebens in einem Mehrparteienhaus spezifische Vorschriften zur Hundehaltung aufzustellen. Dazu können Einschränkungen gehören, wie beispielsweise die Vorgabe, dass nur kleine Hunde in der Wohnung gehalten werden dürfen, oder eine Leinenpflicht für Hunde im Treppenhaus. Solche Regelungen dürfen jedoch nicht pauschal und unangemessen weitreichend sein – hier genauso wie bei der Erlaubnis muss der Vermieter die Interessen der Mieter an der Hundehaltung im Einzelfall abwägen. Das hat der BGH in mehreren Entscheidungen klargestellt.“

Es kann hilfreich sein, ein Empfehlungsschreiben des vorherigen Vermieters vorzulegen, dass es keine Probleme durch die Hundehaltung gab. Nach Absprache kann auch ein Mitbringen des Hundes zur Besichtigung vorteilhaft sein, damit sich der Vermieter gleich ein eigenes Bild machen kann.

Einmal erteilt darf der Vermieter seine Erlaubnis zudem nicht einfach widerrufen, erklärt Ackenheil: „Falls der Vermieter seine zunächst erteilte Erlaubnis zurückziehen möchte, weil es etwa wiederholt zu Lärmbelästigung, aggressivem Verhalten des Hundes oder Nichteinhaltung der Hausordnung kam, muss er dabei das Verhältnismäßigkeitsprinzip wahren. Ein sofortiger Widerruf ohne vorherige Abmahnung und Gelegenheit zur Abhilfe wäre in der Regel unzulässig.“

Besondere Regelungen gibt es zudem für Assistenz- und Begleithunde. „Assistenzhunde genießen im deutschen Mietrecht eine besondere Stellung, da sie als medizinisch notwendige Hilfsmittel anerkannt sind. Die Haltung von Assistenzhunden kann daher in der Regel nicht ohne triftigen Grund vom Vermieter untersagt werden“, erklärt der Experte. Notwendig ist dafür meist ein offizielles Zertifikat, das die Funktion des Hundes als Assistenzhund bestätigt. Halter sollten sich trotz dieser Schutzansprüche frühzeitig mit ihrem Vermieter abstimmen, um Missverständnisse zu vermeiden.

Auch bei sogenannten Listenhunden, also Rassen, die in manchen Bundesländern als gefährlich eingestuft werden und besonderen Auflagen wie beispielsweise dem Tragen eines Maulkorbes unterliegen, darf der Vermieter die Haltung in der Wohnung nicht grundsätzlich untersagen, sondern muss diese im Einzelfall prüfen. Anwalt Ackenheil verweist dafür auf Urteile des Landgerichts Berlin und des Landgerichts München, nach denen bei Listenhunden eine Gefährlichkeitsprüfung entscheidend ist. Vermieter müssen eine entsprechende Unbedenklichkeitsbescheinigung der Behörden akzeptieren.

Abseits von den rechtlichen Aspekten sollten Halter zudem darauf achten, dass die Wohnung zur Haltung ihres Hundes geeignet ist. Besonders wichtig sind die ausreichende Größe der Wohnung sowie gute Möglichkeiten zum Auslauf, etwa ein Park oder Wald in der Nähe oder auch ein eigener Garten. Vor allem für ältere und große Hunde kann Treppensteigen zudem gesundheitlich belastend werden. Halter sollten entsprechend darauf achten, dass ihr Vierbeiner die täglichen Wege auch im Alter noch problemlos schaffen kann.

Viele Online-Plattformen und Makler geben bereits bei der Suchfunktion oder der einzelnen Übersicht zur Wohnung an, ob Heimtiere oder auch speziell Hunde erlaubt sind – das kann bereits früh Klarheit verschaffen und die Ergebnisse eingrenzen. Empfehlungsschreiben des Vorvermieters, eine Hundehaftpflichtversicherung, die für mögliche Schäden aufkommt, und ein freundlicher und offener Kontakt helfen dann dabei, dass Hundehalter schon möglichst bald die richtige Wohnung für sich und ihren Vierbeiner finden. IVH